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Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Geschäftsbereiche. Klicken Sie bitte auf den die gewünschte Auswahl um direkt in den entsprechenden Bereich zu gelangen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Bauleistungen
Bei allen Bauleistungen einschließlich Montage gilt die VOB, Teil B, und aus- zugsweise die VOB Teil C in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung.

2. Sonstige Bauleistungen und Lieferungen
Für die Herstellung, Lieferung und Instandsetzung von Gegenständen sowie für sonstige Leistungen, die nicht Bauleistungen im Sinne der vorstehenden Ziff. 1 sind, oder Bauleistungen, bei denen die Einbeziehung der VOB gemäß Ziffer 1 nicht vereinbart wird, gelten die Bestimmungen der Ziff.2.1 bis 2.6

2.1 Auftragsbestätigung
Alle Angaben sind freibleibend. Die Angebotsfrist beträgt 2 Monate. Bei Auftragserteilung nach abgelaufener Angebotsfrist behält sich der Auftragnehmer eine Preisberichtigung vor.
Der Auftrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande.
Weicht die Auftragsbestätigung des Auftraggebers von dem Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

2.2 Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

2.3 Ist eine Versendung der Ware durch den Auftragnehmer vereinbart, so erfolgt diese ab Werkstatt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

2.4 Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistungen schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

2.5 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl, entwe- der die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern.
Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
Ist eine Nachlieferung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber einen entsprechenden Preisnachlass oder nach seiner Wahl Rückgängiggmachung des Vertrages verlangen.

2.6 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur) insbesondere bei Nachbestellungen, blei- ben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.

2.7 Vergütung
Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgenommen, so ist die Vergütung nach Rechnungslegung sofort und ohne Abzug zu entrich- ten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Kfz-Kosten-Anteil ist in der Anfahrt pauschal enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist,

3. Zahlung
Nach § 16 Nr. 1 VOB/B bzw. nach § 632 a BGB ist der Auftragnehmer berech- tigt, Abschlagszahlungen zu fordern.

Werden Abschlagszahlungen nicht erbracht, so wird vom Auftragnehmer eine Sicherheit zur Absicherung der Vergütung gefordert (Bankbürgschaft). Wird die verlangte Sicherheit nicht erbracht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen und einen pauschalen Schadensersatz von 5 Prozent zum Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Vertrauensschadens zu fordern.
Wechselzahlungen. sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig.

4. Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestell- ten Forderungen ist ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbe- haltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelie- ferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Der Auftraggeber trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Gegenstände aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

5.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsge- mäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegen- standes an den Auftragnehmer abgetreten.
Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.

5.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.

5.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt etwa entstehende Forderungen auf Vergütung gegen den Dritten oder den, den es angeht, in Hohe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.
Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

6. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dür- fen ohne Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers mit Gerichtsstand Reutlingen.

8. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftrag- gebers gelten nur, soweit sie von uns anerkannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Online-Shop

1. Gegenstand

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen regeln den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der
Webseite premium-sonnenschutz.de und die hierüber abgeschlossenen Vertragsbeziehungen
zwischen dem Käufer – nachstehend „Kunde“ genannt – und dem Verkäufer Jahraus GmbH
Reichenecker Straße 17, 72766 Reutlingen, nachstehend „Premium-Sonnenschutz.de“ genannt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Angebote und Darstellungen auf den Webseiten von Premium-Sonnenschutz.de sind
freibleibend.
2. Premium-Sonnenschutz.de wird den Eingang der Kundenbestellung elektronisch bestätigen.
Die Bestätigung bewirkt nicht den Vertragsschluss.
3. Mit dem Absenden des Warenkorbs gibt der Besteller eine verbindliche Bestellung ab. Der
Besteller ist 6 Wochen an seine Bestellung gebunden, es sei denn, Premium-Sonnenschutz.de
lehnt die Bestellung vor Ablauf dieser Zeit ab. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt
kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Die
Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung
und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer
Auftragsbestätigung per E-Mail innerhalb von 7 Tagen annehmen. Auslandsbestellungen werden
nur auf Anfrage und gegen Vorkasse abgewickelt. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in
deutscher Sprache.
4. Für Bestellungen in andere Länder berechnen wir die Versandkosten individuell.
5. Die Bestellung steht unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit. Bei Nichtverfügbarkeit der
Ware wird der Kunde unverzüglich informiert sowie bereits erbrachte Gegenleistungen erstattet.
6. Eine Bestellung ist nur für volljährige Personen (= ab 18 Jahren) möglich.

§ 3 Preise & Zahlungswege

1. Alle Preisangaben sind Endverbraucherpreise, beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und
zuzüglich Versandkosten.
2. Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsarten an
– per Vorauskasse (Überweisung) mit 2% Rabatt
– Paypal

§ 4 Lieferung / Eigentumsvorbehalt

1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene
Lieferadresse.
2. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante. Dabei ist es notwendig, dass es eine Zufahrts-,
Wende- und Ablademöglichkeit für einen LKW gibt. Zudem muss der Kunde Premium-
Sonnenschutz.de vorab über eventuelle, für ihn absehbare mögliche Erschwernisse informieren,
so dass Premium-Sonnenschutz.de eventuelle Maßnahmen und Mehrkosten für die
Sicherstellung der Anlieferung prüfen kann. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, ist er
verpflichtet, Premium-Sonnenschutz.de die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten
3. Über Lieferverzögerungen informiert Premium Sonnenschutz umgehend.
4. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Erfüllung sämtlicher
Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden auf diesen über.

§ 5 Widerrufsbelehrung

1. Jahraus GmbH schließt ausschließlich Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt
sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den
Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Verbrauchers zugeschnitten sind. Daher besteht gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein
Widerrufsrecht.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen oder falls der Hersteller längere
Gewährleistungszeiträume einräumt die des Herstellers. Die Verjährungsfrist für gesetzliche
Mängelansprüche beträgt 2 Jahre.
2. Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material-, Herstellungsfehler oder Transportschäden
aufweisen, so sind solche Fehler bitte sofort gegenüber Premium-Sonnenschutz.de zu melden.
3.Premium-Sonnenschutz.de leistet Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in
Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Eigenschaftszusicherung
verhindert werden sollte. In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern
nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Premium-Sonnenschutz.de haftet nur für Schäden, die
am Liefergegenstand selbst entstanden sind.; insbesondere haftet die Jahraus GmbH nicht für
entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden.

§ 7 Datenschutz

1. Premium-Sonnenschutz.de behandelt die persönlichen Daten des Kunden und der Nutzer von
Premium-Sonnenschutz.de vertraulich und stellt diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, als
dies durch das Datenschutzrecht erlaubt ist oder der Kunde hierin einwilligt.
2. Premium-Sonnenschutz.de weist darauf hin, dass persönliche Daten der Kunden elektronisch
verarbeitet werden. Die Daten werden allein zur Durchführung des Vertrages verwendet, soweit
nicht Anderweitiges vereinbart ist. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die
Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus
Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
3. Bei Kündigung des Vertrages werden die personenbezogenen Daten des Kunden mit
Wirksamkeit der Kündigung gelöscht, es sei denn, ihre weitere Speicherung ist rechtlich
vorgesehen oder gesondert vereinbart.
4. Sie können der Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der
Markt- oder Meinungsforschung unter nachfolgender Adresse widersprechen:

Jahraus GmbH
Reichenecker Straße 17
72766 Reutlingen

Tel. 07121-45837
Mail: info@rolladen-jahraus.de

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Premium-Sonnenschutz.de behält sich das Recht vor, das Angebot und/oder diese
Vertragsbedingungen jederzeit zu verändern.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-
Kaufrecht ist ausgeschlossen.

3. Gerichtsstand ist in Reutlingen, soweit der Kunde Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
in der Bundesrepublik Deutschland hat.

§ 9 Beschwerden/ Streitschlichtung

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche
Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im
Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu
klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen
Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. In diesem Zusammenhang sind wir
verpflichtet, Sie auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@rolladen-jahraus.de
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind
wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 10 Anschrift und Impressum

Jahraus GmbH
Reichenecker Straße 17
72766 Reutlingen

Tel. 07121-45837
Mail: info@rolladen-jahraus.de

Montag-Freitag: 09:00-17:00 Uhr
Internet: http://www.premium-sonnenschutz.de
E-Mail: info@rolladen-jahraus.de

Geschäftsführerin der Gesellschaft: Margarete Jahraus
Handelsregister: Amtsgericht Reutlingen, HRB-Nummer: 351318